Regelungen in der Tennishalle ab dem 3.4. !!!!!
Ab Sonntag, 03.04.2022 keine Einschränkungen für den Tennissport mehr.
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:
Es wird keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten geben.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:
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- Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
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- Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
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- Durchfall
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- Geruchs- oder Geschmacksverlust
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- Unterliegen einer Quarantänemaßnahme
Der Vorstand